FG Köln - Urteil vom 24.10.2017
8 K 1829/15
Normen:
AO § 34; AO § 35; AO § 69; AO § 166; AO § 168 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2018, 1869
ZInsO 2019, 113

Streit über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH für deren Steuerschulden; Inanspruchnahme für nicht abgeführte Lohnsteuerverbindlichkeiten; Korrektur der Haftungssumme im gerichtlichen Verfahren; Pflicht zur pünktlichen Zahlung angemeldeter Lohnsteuerbeträge; Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten bei einer Verteilung der Geschäfte einer GmbH auf mehrere Geschäftsführer; Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer

FG Köln, Urteil vom 24.10.2017 - Aktenzeichen 8 K 1829/15

DRsp Nr. 2018/14395

Streit über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH für deren Steuerschulden; Inanspruchnahme für nicht abgeführte Lohnsteuerverbindlichkeiten; Korrektur der Haftungssumme im gerichtlichen Verfahren; Pflicht zur pünktlichen Zahlung angemeldeter Lohnsteuerbeträge; Verantwortlichkeit eines Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten bei einer Verteilung der Geschäfte einer GmbH auf mehrere Geschäftsführer; Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 18.6.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.6.2015 wird dahingehend abgeändert, dass die Haftungssumme auf 29.711,03 € herabgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 92 %, der Beklagte zu 8 %.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 34; AO § 35; AO § 69; AO § 166; AO § 168 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids, mit dem der Beklagte den Kläger für Steuerschulden der A GmbH in Anspruch genommen hat.