Der Haftungsbescheid vom 18.6.2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.6.2015 wird dahingehend abgeändert, dass die Haftungssumme auf 29.711,03 € herabgesetzt wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 92 %, der Beklagte zu 8 %.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids, mit dem der Beklagte den Kläger für Steuerschulden der A GmbH in Anspruch genommen hat.
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