Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen Äußerungen des ersten Bürgermeisters des Antragsgegners.
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