Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
III.Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, auf dem die Beklagte begonnen hat, einen Gehsteig neu anzulegen. Sie begehrt im Wege eines Folgenbeseitigungsanspruchs die Beseitigung von bereits gesetzten Granitsteinen sowie darüber hinaus die Feststellung, dass die Beklagte kein Recht zum Besitz an mehreren, ebenfalls im klägerischen Eigentum stehenden Grundstücken hat, auf denen der Gehsteig errichtet werden soll.
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