FG Münster - Urteil vom 26.10.2022
13 K 1920/21
Normen:
AO § 227; AO § 233a;

Streit um den Erlass von Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen; Ermessensreduktion auf Null

FG Münster, Urteil vom 26.10.2022 - Aktenzeichen 13 K 1920/21

DRsp Nr. 2022/17308

Streit um den Erlass von Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen; Ermessensreduktion auf Null

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 26.06.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.07.2021 verpflichtet, dem Kläger die Zinsen zur Körperschaftsteuer für 2018 zu erlassen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AO § 227; AO § 233a;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger Anspruch auf Erlass der Nachzahlungszinsen zur Körperschaftsteuer 2018 aus sachlichen Billigkeitsgründen hat.