Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Approbation als Arzt.
Das Landgericht ... verurteilte den Kläger mit rechtskräftigem Urteil vom 9. Januar 2014 wegen vorsätzlichen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften (§
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