Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Beteiligten streiten um den zutreffenden Zerlegungsmaßstab.
Die Klägerin (Kl'in.) ist eine Stadt (Stadt A) im Landkreis B. In ihrem Ortsteil C wird in der ersten Verdichterstation auf inländischem Boden russisches Erdgas aus einer Europaleitung, welche von Russland über Weißrussland und Polen nach Deutschland verläuft, in eine Gas-Anbindungsleitung übernommen und hier in das deutsche Ferngasnetz eingespeist.
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