Der Einkommensteuerbescheid für 2016 vom 2. November 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 10. September 2018 wird dahingehend geändert, dass die Krankentaggelder in Höhe von 24.311 € nicht dem Progressionsvorbehalt unterworfen werden.
2.Die Neuberechnung der Einkommensteuer 2016 wird dem Beklagten übertragen.
3.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
4. 5.
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