Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 17.7.2023 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet.
Das Verwaltungsgericht hat den sinngemäßen Antrag,
die aufschiebende Wirkung der gegen Ziffer I. des Bescheids der Antragsgegnerin vom 24.4.2023 hilfsweise erhobenen Anfechtungsklage
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