- Auf die Rechtsbeschwerde des Bundesamtes für Justiz vom 11.01.2024 wird der Beschluss des Landgerichts Bonn vom 10.11.2023 (
- Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 08.06.2023 gegen die Ordnungsgeldentscheidung vom 25.05.2023 (EHUG - 00198933/2021 - 01/02) wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
- Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird abgesehen.
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