Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 30.997,24 EUR festgesetzt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§
1.
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils werden mit dem Zulassungsvorbringen nicht dargelegt.
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