Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Beteiligten streiten darum, in welcher Höhe die Klägerin Pauschbeträge gemäß § 37b Einkommensteuergesetz - EStG - und Lohnsteuer auf Sachzuwendungen an ihre Arbeitnehmer schuldet.
Die Klägerin unterhielt in den Streitjahren einen Betrieb. Sie beschäftigte ca. 65 Arbeitnehmer.
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