FG Niedersachsen - Urteil vom 22.08.2018
7 K 67/18
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Streit um die Kindergeldberechtigung einer Behinderten nach deren Heirat; Fähigkeit zur Selbstunterhaltung; Berechnung des Einkommens

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2018 - Aktenzeichen 7 K 67/18

DRsp Nr. 2022/16742

Streit um die Kindergeldberechtigung einer Behinderten nach deren Heirat; Fähigkeit zur Selbstunterhaltung; Berechnung des Einkommens

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob sich die behinderte Tochter des Klägers nach ihrer Heirat (weiterhin) nicht selbst unterhalten kann. Aufgrund der Heirat hat sich eine geänderte Berechnung des Einkommens der Tochter ergeben. Dabei fallen die sozialhilferechtliche und die kindergeldrechtliche Zurechnung der Einkünfte und Bezüge und der Sozialleistungen auseinander.

Der Kläger bezog bis einschließlich Dezember 2017 das Kindergeld für seine am ... 1981 geborene Tochter ..., weil diese sich aufgrund einer vor Vollendung ihres 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung nicht selbst unterhalten konnte. Mit Bescheid des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie vom ... 2013 wurde rückwirkend ab dem ... 2003 ein Grad der Behinderung von 60 festgestellt. Die (nicht stationär untergebrachte) Tochter steht unter Betreuung des .... Seit April 2012 bezieht sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Daneben bezog sie Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII und früher gelegentlich geringe Einkünfte aus einer Beschäftigung. Die Einkünfte und Bezüge der Tochter lagen unter dem um den Behindertenpauschbetrag erhöhten Grundfreibetrag.