Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert des Zulassungsverfahrens wird auf 12.500 EUR festgesetzt.
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Zulassungsgründe nach §
Die Beklagte wendet sich mit ihrem Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 24. April 2018, mit dem sie verpflichtet wurde, die Klägerin unter Genehmigung ihres Prüfungsrücktritts zur Bachelorprüfung und der Prüfung im Modul Rechnungswesen zuzulassen.
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