Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 42.215,74 Euro festgesetzt.
Mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der am 21. August 1954 geborene Kläger seine in erster Instanz erfolglose Klage weiter,
den Beklagten zu verpflichten,
die mit Bescheid der Regierung von Oberbayern vom 4. Juli 2017 verfügte Versetzung in den Ruhestand ab 1. August 2017 aufzuheben. Bis zu diesem Tag stand der Kläger als Flussmeister (Beamter in BesGr. A 8) beim Landratsamt R. in Diensten des Beklagten.
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