Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 6.000 Euro festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Vollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich.
Die Klägerin und ihr Ehemann sind Eigentümer (Gütergemeinschaft) des Wohngrundstücks FlNr. 174/16 Gemarkung S ... Das südlich dieses Wohngrundstücks liegende Grundstück FlNr. 167/3 (N ... Weg) übertrugen sie mit Auflassung vom 6. Februar 2013 an ihre Tochter.
Der Beklagte ist Eigentümer des Hausgrundstücks FlNr. 174/18, das im Norden an den N ... Weg grenzt. Bis zum 17. September 2010 war er auch Eigentümer der im Osten an dieses Grundstück grenzenden Landwirtschaftsfläche FlNr. 174/2; seitdem ist die Ehefrau des Beklagten im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen.
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