Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.03.2023 -
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um Vergütungsansprüche des Klägers nach Durchführung von mehreren Sachverständigenverfahren.
Der Kläger betreibt ein Sachverständigenbüro für Unfallschäden an Kraftfahrzeugen.
Die Beklagte und die W. D., bei welcher es sich um eine Zweigniederlassung der Beklagten handelt, bieten Kaskoversicherungen an.
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