Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers/Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dresden vom 18.05.2016 -
1. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird für das gesamte Verfahren auf 18.200,00 € festgesetzt.
2. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 273,70 € festgesetzt.
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