Die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 7. Dezember 2017 wird geändert. Der Streitwert wird auf 10.000 € festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahrens.
I.
1. Der Kläger wandte sich gegen einen für sofort vollziehbar erklärten zwangsgeldbewehrten Bescheid der Beklagten vom 11. Mai 2016, mit dem ihm nach §
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