Der Erinnerungsführer, vertreten durch seine Prozessbevollmächtigten, hat mit Schreiben vom 31. Mai 2007 (eingegangen bei Gericht gleichen Tags) gegen die Kostenrechnung der Urkundsbeamtin vom 16. Mai 2007 "Beschwerde" eingelegt und um "formelle" Streitwertfestsetzung nachgesucht. Er hat vorgetragen, "die in Ansatz gebrachten Zahlen - 173.858,- EUR -" seien nicht nachvollziehbar.
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