Die sofortige Beschwerde des Klägervertreters gegen den Gegenstandswertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 22. Januar 2019, Az.
I.
Der Prozessbevollmächtigte des Klägers begehrt die Festsetzung eines höheren Gegenstandswerts seiner anwaltlichen Tätigkeit.
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