Auf die Beschwerde der Klägerin wird - unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels - der Streitwertbeschluss der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26. April 2017 abgeändert.
Der Streitwert wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
II.Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts hat in dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang Erfolg.
I.
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