I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 23.12.2015 verkündete Teilurteil des Landgerichts Saarbrücken, Az.
II. Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger und Berufungsbeklagte 86 %, die Beklagten und Berufungskläger 14 %.
III. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Der Streitwert wird bis zum 28.08.2016 auf 6.000 €, vom 29.08.2016 bis zum 06.09.2016 auf 51.569 € und ab dem 07.09.2016 auf 1.569 € festgesetzt.
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