1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 14. Februar 2023 in Gestalt des Beschlusses vom 6. April 2023, mit dem der Gebührenstreitwert für das Verfahren zum Aktenzeichen
Der Gebührenstreitwert für die erste Instanz wird auf bis zu 80.000 EUR festgesetzt.
2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
A.
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