Auf die weitere Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 03.08.2023 -
Der Streitwertbeschluss des AG Charlottenburg vom 13.04.2023 -
Der Streitwert wird auf 3.710,44 € festgesetzt. Der Wert des Vergleichs übersteigt den Streitwert um 20.549,76 €.
Das gerichtliche Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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