1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Neuruppin vom 01.10.2019, Az.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
2. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
Mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten erhob der ursprüngliche Kläger aus abgetretenem Recht des nach Parteiwechsel in das Verfahren eingetretenen Klägers im Jahr 2018 Klage auf Zustimmung zur Herausgabe von Pfandbriefen.
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