1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 2) wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Cottbus vom 24.10.2022, Az.
2. Das Kostenfestsetzungsverfahren wird ausgesetzt.
3. Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens und eine ggf. in Betracht kommende Ermäßigung oder Nichterhebung der Gebühr nach Nr. 1812 KV GKG wird dem Landgericht übertragen.
I.
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