Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 04.10.2018 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Prozessbevollmächtigten des Klägers wenden sich aus eigenem Recht gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts für einen Rechtsstreit über die Wirksamkeit des Widerrufs eines zur Finanzierung eines Fahrzeugkaufs geschlossenen Darlehensvertrages.
Der Kläger hat erstinstanzlich beantragt,
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