Auf die Beschwerde der Beklagten wird die Streitwertfestsetzung in dem Versäumnisurteil des Landgerichts Stade vom 21. September 2022 abgeändert und der Streitwert auf bis zu 5.000 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Das Schreiben der Beklagten vom 7. Dezember 2022 hat das Landgericht zutreffend als Streitwertbeschwerde ausgelegt.
Die gemäß § Abs. zulässige Beschwerde ist teilweise begründet.
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