Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird die Wertfestsetzung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 25.02.2019 abgeändert. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 33.883,69 € festgesetzt.
I.
Der Kläger verlangte aus insgesamt vier, im Jahre 2004 bei der Beklagten abgeschlossenen, Kapitallebensversicherungs- bzw. Rentenversicherungsverträgen, die er im Jahre 2013 gekündigt und abgerechnet erhalten hatte, nach jeweils im Jahre 2015 nachträglich erklärtem "Widerspruch nach §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|