1. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Stralsund vom 12.01.2023 abgeändert und der Streitwert auf 6.000,00 € festgesetzt.
2. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Kläger hat ursprünglich die Zahlung eines Kostenvorschusses zwecks Ertüchtigung eines Fundaments in Höhe von 6.000,00 € beantragt. Später hat er hiervon Abstand genommen und stattdessen die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 6.000,00 € beantragt.
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