Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Streitwertbeschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg - Einzelrichter - vom 21.12.2018 dahingehend geändert, dass der Streitwert für das Berufungsverfahren auf 33.292,42 € festgesetzt wird.
Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet (§ 68 Abs. 3 GKG).
I.
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