Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 11.04.2023 - Az. 2-
1. Dem Antragsgegner wird bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt, sich wie folgt zu äußern
(Von der Darstellung des nachfolgenden Bildes wird abgesehen - die Red.)
wenn dies geschieht wie unter www.(...).de und in der Anlage LHR 10 ersichtlich
und/oder
(Von der Darstellung des nachfolgenden Bildes wird abgesehen - die Red.)
wenn dies geschieht wie unter www.(xxx).de und wie ersichtlich in der Anlage LHR 9.
2. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfügungsverfahrens zu tragen.
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