Der Streitwert für den Berufungsrechtszug und in Abänderung der landgerichtlichen Wertfestsetzung auch der Streitwert erster Instanz werden auf 9.000 € festgesetzt.
Auf die Beschwerde des Verfügungsklägers wird der Beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Potsdam vom 22.12.2020 abgeändert und der Antrag des Verfügungsbeklagten auf Streitwertbegünstigung zurückgewiesen.
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