I. Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.04.2015 -
Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert um 8.710,92 EUR.
II. Im Übrigen wird die Beschwerde auf Kosten der Prozessbevollmächtigten des Klägers zurückgewiesen.
III. Die Gebühr Nr. 8614 der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz wird auf die Hälfte ermäßigt.
Die Beschwerde ist nur zum Teil begründet.
1. Das Arbeitsgericht hat die im Wege des unechten Hilfsantrags verfolgte Klage auf vorläufige Beschäftigung zu Recht nicht bewertet; der Streitwert beträgt daher - wie vom Arbeitsgericht festgesetzt - 11.400,00 EUR.
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