Streitwert; Einheitliche Gewinnfeststellung; Regelpauschsatz; Gewinnanteile; Grund- und Splittingtabelle - Aktuelle Grundsätze zur Streitwertberechnung in Fällen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung
FG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2004 - Aktenzeichen 16 K 8275/99 F
DRsp Nr. 2005/4805
Streitwert; Einheitliche Gewinnfeststellung; Regelpauschsatz; Gewinnanteile; Grund- und Splittingtabelle - Aktuelle Grundsätze zur Streitwertberechnung in Fällen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung
1. Bei der Streitwertermittlung in Verfahren wegen einheitlicher Gewinnfeststellung ist von dem Regelpauschsatz von 25% der strittigen Einkünfte abzuweichen, wenn für die Gesellschafter höhere Gewinnanteile als 7.500,-- EUR ausgewiesen werden.2. Der anzuwendende Pauschsatz ist in diesem Fall auf der Grundlage des Mittelwerts der Einkommensteuertarife nach der Grund- und Splittingtabelle zu bestimmen.
Bei der Streitwertermittlung ist grundsätzlich ein pauschaler Prozentsatz anzusetzen, auch wenn die genaue ertragssteuerliche Auswirkung mitgeteilt wird vgl. zuletzt den BFH Beschluss vom 27. Mai 2002, XI E 2/02, BFH/NV 2002, 1323.
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