BFH - Beschluss vom 13.05.2013
I E 4/13
Normen:
GKG § 47 Abs. 1 S. 1;

Streitwert im Revisionsverfahren betreffend den Gewerbesteuermessbetrag einer inzwischen in Liquidation befindlichen GmbH

BFH, Beschluss vom 13.05.2013 - Aktenzeichen I E 4/13

DRsp Nr. 2013/18191

Streitwert im Revisionsverfahren betreffend den Gewerbesteuermessbetrag einer inzwischen in Liquidation befindlichen GmbH

NV: Zur Frage der typisierenden Schätzung der Auswirkungen auf die Gewerbesteuer in den Folgejahren (10 % des streitigen Verlusts) als Streitwert bei einem Streit um die Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlusts.

Normenkette:

GKG § 47 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I. Die Beteiligten streiten im Rahmen der Kostenfestsetzung um die Höhe des Streitwerts.