I. Die Klägerin ist die für den Bereich Südbaden zuständige Steuerberaterkammer. Sie nimmt den Beklagten, der Leiter einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins ist, wegen Aussagen, die dieser in einem in der Ausgabe des "F. Stadtkurier" vom 2. Februar 2000 veröffentlichten Interview gemacht hat, und deswegen, weil er sich dort ohne Hinweis auf die gesetzlichen Einschränkungen des § 4 Nr. 11 StBerG als "Steuerfachmann" hat bezeichnen lassen, auf Unterlassung in Anspruch. Weiterhin verlangt die Klägerin vom Beklagten die Bezahlung von Abmahnkosten in Höhe von 250,-- DM (= 127,82 EURO) nebst Zinsen.
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