BFH - Beschluß vom 10.02.1999
VII R 146/97
Normen:
BRAGEBO §§ 8 9 10 ; GKG § 13 Abs. 1 S. 1 ; StBerG § 4 Nr. 7 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1108

Streitwert; Verfahren der Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen

BFH, Beschluß vom 10.02.1999 - Aktenzeichen VII R 146/97

DRsp Nr. 1999/5807

Streitwert; Verfahren der Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen

1. Im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit bestimmt sich der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Kl. für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen. 2. Der Streitwert eines Verfahrens, in dem einer Berufsvertretung die bisher ohne jede Beschränkung ausgeübte Hilfeleistung in Steuersachen untersagt wird, beträgt 50.000 DM.

Normenkette:

BRAGEBO §§ 8 9 10 ; GKG § 13 Abs. 1 S. 1 ; StBerG § 4 Nr. 7 ;

Gründe: