FG Münster - Beschluss vom 29.05.2007
1 K 2184/02 F
Normen:
FGO § 135 ; GKG § 13 ;

Streitwertberechnung

FG Münster, Beschluss vom 29.05.2007 - Aktenzeichen 1 K 2184/02 F

DRsp Nr. 2007/15020

Streitwertberechnung

Bei Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid ist der Streitwert in der Höhe zu schätzen, um den sich die Ertragssteuern der Gesellschafter vermutlich ändern. Dies erfolgt typisiert mit 25%.

Normenkette:

FGO § 135 ; GKG § 13 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Höhe des im abgeschlossenen Verfahren festzusetzenden Streitwertes. Daneben ist beantragt worden, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.