Nr. 2 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Eilverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Senat entscheidet über die Beschwerde durch die Berichterstatterin, weil sich die Beteiligten damit einverstanden erklärt haben (§
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