OLG Saarbrücken - Beschluss vom 22.07.2021
4 W 11/21
Normen:
GKG § 68 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 16.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 249/19

Streitwertbeschwerde wegen einer Zusammenrechnung von Hauptanspruch und HilfsanspruchSelbständiger kostenrechtlicher GegenstandsbegriffHauptantrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen UrteilsHilfsantrag auf Verurteilung zur Zahlung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.07.2021 - Aktenzeichen 4 W 11/21

DRsp Nr. 2021/14878

Streitwertbeschwerde wegen einer Zusammenrechnung von Hauptanspruch und Hilfsanspruch Selbständiger kostenrechtlicher Gegenstandsbegriff Hauptantrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils Hilfsantrag auf Verurteilung zur Zahlung

Beim Hauptantrag auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils und Hilfsantrag auf Verurteilung zur Zahlung ebendieser Forderung sind für den Gebührenstreitwert die Werte zusammenzurechnen.

Die Beschwerde der Klägerin gegen den in dem am 16. April 2021 verkündeten Urteil (Aktenzeichen 5 O 249/19) enthaltenen Beschluss betreffend die Streitwertfestsetzung wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die erstinstanzliche Festsetzung auf 1.095.843,42 € berichtigt wird.

Normenkette:

GKG § 68 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.