I. Der Präsident des Bundesfinanzhofs lehnte den Antrag des Klägers auf Erlass von beim Bundesfinanzhof entstandenen Gerichtskosten in Höhe von 9.354,-- DM ab. Das Widerspruchsverfahren blieb erfolglos. Das Verwaltungsgericht München wies die hiergegen erhobene Klage mit Urteil vom 8. Juli 1999 wegen Versäumung der Klagefrist ab und setzte mit Beschluss vom gleichen Tag den Streitwert auf 9.394,-- DM fest.
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