I. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.04.2019 -
Der Gegenstandswert wird auf insgesamt 5.000,00 EUR festgesetzt.
II. Die Gebühr Nr. 8614 der Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz wird auf die Hälfte ermäßigt.
Die Beschwerde ist nur zum Teil begründet.
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