Auf die sofortige Beschwerde der Klägerinnen wird der Streitwertbeschluss im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.07.2016 unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen abgeändert und der Streitwert für die Zeit bis zum 16.08.2015 auf € 46.797,29 und für die Zeit ab dem 17.08.2015 auf € 68.921,79 festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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