I. Die Klägerin betrieb an ihrem Firmensitz ein Stahlwerk, in dessen Hochofenanlagen sie Roheisen erzeugte. Die Winderzeuger des Werks standen in einem zentralen Gebäude, dem Gebläsehaus. Von dort führten Rohrleitungen zu den Winderhitzern. Mit den Winderzeugern wurde die Umgebungsluft auf einen Überdruck von ca. 3,5 bar verdichtet, um transportfähig zu sein und zu den Winderhitzern zu gelangen. Weitere Gebläse drückten sodann die erhitzte und komprimierte Luft in den Hochofen.
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