1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, ob der Beklagte (das Hauptzollamt – HZA –) den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Erlaubnis zur Entnahme von steuerbegünstigtem Strom zu Recht abgelehnt hat.
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