Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 14.03.2019 – 14 K 1773/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt ein Werk zur Produktion von Steinwolle.
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