FG Hamburg, vom 09.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 94/10
Stromsteuerrechtliches Herstellerprivileg für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzten Strom
BFH, Beschluss vom 09.09.2011 - Aktenzeichen VII R 75/10
DRsp Nr. 2011/18257
Stromsteuerrechtliches Herstellerprivileg für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzten Strom
Der für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom wird nicht zur Stromerzeugung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2StromStG, sondern für die Herstellung eines Energieerzeugnisses entnommen, so dass für diese Strommengen die Gewährung des stromsteuerrechtlichen Herstellerprivilegs nicht in Betracht kommt.
Normenkette:
StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2;
Gründe
I.
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