FG Düsseldorf - Urteil vom 29.06.2010
6 K 2990/07 K
Normen:
KStG § 14 Abs. 1 Satz 1; KStG i. d. F des JStG 2009 § 4 Abs. 6; KStG i. d. F des JStG 2009 § 8 Abs. 1 Satz 2; KStG i. d. F des JStG 2009 § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1; KStG i. d. F des JStG 2009 § 8 Abs. 7 Satz 2; KStG i. d. F des JStG 2009 § 34 Abs. 6 Satz 4; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
DStRE 2011, 1009

Strukturell dauerdefizitärer BgA als Organträger; Strukturell dauerdefizitär; BgA; Organträger; Kommunaler Eigenbetrieb; Gewinnerzielungsabsicht; Originär gewerbliches Unternehmen

FG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2010 - Aktenzeichen 6 K 2990/07 K

DRsp Nr. 2010/14509

Strukturell dauerdefizitärer BgA als Organträger; Strukturell dauerdefizitär; BgA; Organträger; Kommunaler Eigenbetrieb; Gewinnerzielungsabsicht; Originär gewerbliches Unternehmen

1. Ein strukturell dauerdefizitärer und deshalb ohne Gewinnerzielungsabsicht tätiger BgA (Bäderbetrieb) kann wegen fehlender originärer Gewerblichkeit nicht als Organträger ein wirksames körperschaftsteuerliches Organschaftsverhältnis zu einem gewinnträchtigen kommunalen Eigenbetrieb begründen, dessen Anteile seitens der Trägerkörperschaft in sein Vermögen eingelegt wurden. 2. Der Organträger muss bereits vor der Beteiligung ein originär gewerbliches Unternehmen unterhalten. 3. Die Voraussetzungen der ein gewerbliches Unternehmen begründenden Gewinnerzielungsabsicht werden durch § 8 Abs. 1 Satz 2 KStG 2009 nicht berührt. 4. § 4 Abs. 6 KStG 2009 lässt lediglich die Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem einzigen Betrieb (BgA) zu, nicht aber die Zusammenfassung eines BgA mit einem kommunalen Eigenbetrieb in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KStG § 14 Abs. 1 Satz 1; KStG i. d. F des JStG 2009 § 4 Abs. 6; KStG i. d. F des JStG 2009 § 8 Abs. 1 Satz 2; KStG i. d. F des JStG 2009 § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1; KStG i. d. F des JStG 2009 § 8 Abs. 7 Satz 2;