Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen für eine Studienreise nach Israel als Werbungskosten abziehbar sind. Dem Rechtsstreit liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Kläger sind Eheleute. Sie wurden als solche vom Beklagten (dem Finanzamt) für das Streitjahr 2000 mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Vermietung und Verpachtung zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger ist...( Lehrer ) im Ruhestand. Während des Streitjahres 2000 war er noch als Lehrer am Gymnasium tätig. Er unterrichtete die Fächer Gemeinschaftskunde/Politik, Geschichte, Latein, Wirtschaftswissenschaften und Ethik. Außerdem war er als Fachbereichsleiter für den gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenbereich eingesetzt.
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